16. GARANTIE
16.1. WICHTIGSTER INHALT
Im Rahmen ihres Engagements für Qualität und Dauerhaftigkeit hat Indelague – Indústria Eléctrica de Águeda, S.A., mit Sitz in der Rua da Mina 465 – Covão, Águeda, Firmenregistrierungsnummer/Steuercode/Steuernummer PT500806942 (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) gewährt hiermit eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie. Die folgende Herstellergarantie bezieht sich auf Produkte oder Dienstleistungen mit den Markennamen INDELAGUE, INDELAGUE ESPAÑA und/oder ROXO LIGHTING unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen. Diese HERSTELLERGARANTIE-BEDINGUNGEN sind Teil der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens.
16.2. GARANTIEZEITRAUM
a) Das Unternehmen gewährt standardmäßig fünf Jahre (5) Garantie für alle LED-Leuchten, beginnend mit dem Tag der Rechnungsstellung, sofern nicht anders angegeben. Mit Ausnahme von kundenspezifischen Sonderanfertigungen, COB LED 230V Modulen, modifizierten Standardversionen und Außenleuchten, in Übereinstimmung mit den in der folgenden Tabelle angegebenen Bestimmungen.
| LED Leuchten mit Driver | LED-Leuchten mit 230-V-Versorgung/integriertem Konverter | Alle Außenprodukte | Standard-Leuchten für austauschbare LED-Lampen/Glühlampen | |
| GARANTIEZEITRAUM | 5 jahre | 3 jahre | 3 jahre | 2 jahre |
| Nominale Ausfallrate | 0,2% pro 1000 Betriebsstunden | 1% pro 1000 Betriebsstunden | 0,2% pro 1000 Betriebsstunden | – |
| Nominaler Abfall im Flux | 0,6% pro 1000 Betriebsstunden | 5% pro 1000 Betriebsstunden | 0,6% pro 1000 Betriebsstunden | – |
b) Das Unternehmen gewährt standardmäßig zwei Jahre (2) Garantie für alle Nicht-LED-Leuchten, beginnend mit dem Tag der Rechnungsstellung, sofern nicht anders angegeben.
c) Das Unternehmen gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf alle Notleuchten-Wechselrichter und von 1 Jahr auf die Notbatterien, vorbehaltlich vollständiger Notbeleuchtungstestverfahren.
d) Diese Bedingungen gelten nur für Standardprodukte aus dem Portfolio des Unternehmens, wie auf der Website des Unternehmens dargestellt. Diese Bedingungen gelten nicht für Spezialprodukte oder Produkte, die gemäß der individuellen Bestellung/Anforderung des Käufers hergestellt oder modifiziert wurden. Wenn Waren vom Unternehmen auf der Grundlage von Konstruktionsspezifikationen, Zeichnungen, Modellen oder anderen Spezifikationen des Käufers hergestellt werden, beschränkt sich die Gewährleistung des Unternehmens auf die sorgfältige Ausführung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
e) Abweichende Garantiebedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
16.3. GARANTIEBEDINGUNGEN
Das Unternehmen garantiert, dass die unter den Markennamen INDELAGUE, INDELAGUE ESPAÑA und/oder ROXO LIGHTING verkauften Produkte, die in Portugal hergestellt werden, nach dem Gefahrenübergang bei bestimmungsgemäßer Verwendung frei von Herstellungs-, Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind.
a) Die Garantie wird ausschließlich unter der Bedingung gewährt, dass:
Vorbehaltlich der Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen gibt daher jeder Betriebsfehler, der auf einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, dem Käufer das Recht auf Rückerstattung, Austausch oder kostenlose Reparatur der defekten Leuchten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und nach Ermessen des Unternehmens. LED-Leuchten, die unter dieser Garantiebedingungen ersetzt werden, haben selbst eine Garantie für die verbleibende anfängliche Garantiezeit.
16.4. GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN
Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Konstruktions- und/oder Herstellungsfehler und gilt für das gesamte Produkt mit Ausnahme von Lampen, LED-Glühbirnen/Lampen, Batterien, Startern und anderen Verschleißteilen. Der Käufer hat automatisch Anspruch auf die Standardgarantie, und die Garantie ist nicht übertragbar (nur der Käufer kann einen Anspruch auf eine Produktgarantie geltend machen). Eine Garantie ist höchstens bis zum Ablauf der Garantiezeit gültig.
a) Die Garantie wird nicht auf die Produktgarantie angewandt:
b) Wenn eine Bestellung, ein Produkt oder eine Dienstleistung vom Unternehmen gemäß den Konstruktionsspezifikationen, Zeichnungen oder Anweisungen des Käufers ausgeführt wird, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, erstreckt sich die Haftung des Unternehmens nicht auf das Gesetz oder die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur auf die Übereinstimmung der Konstruktion mit den Spezifikationen des Käufers.
c) Die Garantie gilt nicht für Fehler oder Ausfälle des Produkts, die bereits Gegenstand einer Reparatur oder eines Austauschs waren, und auch nicht für die aus der Garantie resultierende Preissenkung. Wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind, beginnt die Garantiezeit nicht erneut. Wenn das Unternehmen diese Bedingung 16 erfüllt, hat es keine weitere Haftung in Bezug auf den Mangel. Insbesondere haftet sie nicht für Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen, die sich aus einer unerlaubten Handlung oder Unterlassung oder einer Verletzung eines Vertrages oder einer gesetzlichen Pflicht ergeben, die unter Bezugnahme auf Gewinne, Einkommen, Produktion oder Rückstellungen oder den Verlust solcher Gewinne, Einkommen, Produktion oder Rückstellungen oder unter Bezugnahme auf Rückstellungen oder solche Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen auf Zeitbasis berechnet werden.
16.5. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR KOMPONENTEN DER STROMVERSORGUNG UND PRODUKTE MIT LED-LICHTQUELLEN
Sofern nicht anders angegeben und unbeschadet der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gibt das Unternehmen an, dass die Garantie in Bezug auf Stromversorgungskomponenten und Produkte mit LED-Lichtquellen nur unter der Bedingung gültig ist, dass
Es kann möglich sein, nach einer Bewertung der spezifischen Anwendungsbedingungen auf Anfrage eine „erweiterte Garantie“ zu vereinbaren.
Elektrische/optische Daten unterliegen einer Toleranz von +/-10%.
16.6. GARANTIEANSPRUCH
Der Garantieanspruch muss wie in Klausel 17 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben geltend gemacht werden.
16.7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet das Unternehmen für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder den Verlust von Firmenwert in jedem Fall, ob direkt, indirekt oder als Folge davon, oder für Ansprüche auf Folgeschadenersatz jeglicher Art (wie auch immer verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben. Bitte beachten Sie die Bedingung 18 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
16.8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Garantie unterliegt ausschließlich dem portugiesischen Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Das Handelsgericht, das für das Unternehmen zuständig ist, entscheidet über alle Streitigkeiten, die hinsichtlich der Auslegung oder Ausführung der Garantie entstehen können.